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80ccm Roller mit 3er Führerschein
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Autor:  griechenlandfan [ Sa 5. Apr 2008, 13:35 ]
Betreff des Beitrags:  80ccm Roller mit 3er Führerschein

wir fahren im Juni nach karpathos und wollen uns wie jedes Jahr einen Roller mit mindestens 80ccm leihen,jetzt habe ich im MMv reiseführer gelesen daß die Vermieter auf Karpathos so einen Roller nur mit 1er verleihen.Dann habe ich lefkos rent a car geschrieben er antwortete mir daß ich mit meinem 3er dort 80 ccm oder 125 ccm Roller fahren darf.Was ist denn Richtig und kann man mit dem Roller bis nach olymbos fahren.Wir übernachten im Astron in Pigadia gibt es dort einen empfehlenswerten Verleih.
LG Griechenlandfan

Autor:  Tom [ Sa 5. Apr 2008, 15:31 ]
Betreff des Beitrags:  Re: 80ccm Roller mit 3er Führerschein

Hallo,
habe hierzu aus einem anderen Forum folgendes gefunden:

Zitat:
Sie dürfen mit dem Führerschein der "alten" Klasse 3 folgende Motorräder fahren:

Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.

Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren:
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt die bbH8) 50 km/h)
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)



Autor:  hombre [ Sa 5. Apr 2008, 17:52 ]
Betreff des Beitrags:  Re: 80ccm Roller mit 3er Führerschein

Ich habe mich mit meinem Vermieter letztes Jahr darüber lange unterhalten. Griechenland hat sich den EU-Begebenheiten angepasst. D.h. Roller fahren darf man bis 50ccm , wenn man den Führerschein für PKW besitzt. Diese Roller dürfen bauartbedingt eine V-max von 50 km/h haben - was auch gut so ist und viele davor schützt, sich gefährlichst selbst zu überschätzen (wobei man sich mit einem 50er auch gut semmeln kann :D ).
Die Helmpflicht wurde ab 1.1.2008 soweit ausgeweitet bzw. reformiert, das jetzt nur die EU-zertifizierte Helme erlaubt sind.
Die gerne ausgegebenen Fahrrad- oder Reitkappe ist somit nicht mehr erlaubt und wird mit Bußgeld belegt.

Autor:  Blinka [ Fr 11. Apr 2008, 20:33 ]
Betreff des Beitrags:  Re: 80ccm Roller mit 3er Führerschein

... zum Thema Helmpflicht:

Nicht nur dass mir mein Kopf zu schade ist um an einem der vielen Felsen zermatscht zu werden, auch werden seit Jahren regelmäßig Kontrollen durch die Polizei durchgeführt - Touristen dürfen gleich bezahlen!!! Wäre schade um die Urlaubskasse.

Wir hatten einmal einen Sturz mit dem Motorrad - und waren heilfroh, dass wir auch schon vor den Zeiten der Helmpflicht unsere eigenen Helme mit- und auch auf hatten - ich pfeif auf das Easy-Rider-Feeling!

C.

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