Natürlich wünsche ich keinem, dass er ärztliche Hilfe während des Urlaubs auf Karpathos in Anspruch nehmen muss. Aber wenn doch ist es gut, darauf vorbereitet zu sein. Ein meiner Meinung nach sehr qualifizierter Arzt ist Mitglied im Forum und hat sich und seine Praxis schon vorgestellt. Nehmen wir aber einmal an, Ihr habt die Kontaktdaten gerade nicht vorrätig und wendet euch an den Hotelmanager. Nehmen wir weiter einmal an, dieser Hotelmanager sagt zu, ärztliche Hilfe zu organisieren. Kurze Zeit später kommt ein Arzt, der nur griechisch spricht und die Verständigung ist sehr schwierig. Nehmen wir weiter einmal an, zwischen dem Arzt und dem Hotelmanager besteht eine Absprache. Nehmen wir einmal an, der Hotelmanager bekommt vom Arzt die Hälfte des Honorars dafür, dass er ihn gerufen hat. Soweit so gut. Aber nehmen wir einmal weiter an, der Arzt ist ein Kinderarzt und darf nach griechischem Recht nur Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr behandeln. Nehmen wir weiter einmal an, dieser Arzt macht einen Fehler (habe ich am eigenen Leib zu spüren bekommen). Abgesehen vom persönlichen Schaden – wer haftet?. Der Arzt? Der Hotelmanager? Nehmen wir weiter an, der Kinderarzt stammt aus einer sehr großen, mächtigen und einflussreichen Familie auf Karpathos. Ich vermute ganz stark, das nichts passieren wird, der Arzt weiter praktizieren darf und sich am Klientelsystem nichts ändern wird. Aber wie sagte der griechische Ministerpräsident bei seinem Besuch in den Vereinigten Staaten: es ist alles im grünen Bereich (kommt mir irgendwie bekannt vor).
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