Es geht hier sowohl um Charter- als auch um Linienflüge.
In dem Artikel auf Spiegel-online steht jedoch nur die halbe Wahrheit.
Hier ist nachzulesen, dass die Wirklichkeit etwas komplexer aussieht:
- das Urteil besagt demnach, dass die Flugzeiten nicht erst mit Zusendung der Reiseunterlagen mitgeteilt werden dürfen
- abgewiesen wurde hingegen die Forderung, dass die zum Zeitpunkt der Buchung genannten Flugzeiten bereits verbindlich sein müssen
Für mich ist das verwirrend - der Zeitpunkt, an dem der Kunde verbindliche Flugzeiten erhält, liegt -nach meiner Interpretation- also irgendwann zwischen Buchung und Zusendung der Tickets (was einen zusätzlichen Kostenaufwand für die Reiseunternehmen bedeutet).
Aber das letzte Wort scheint da noch nicht gesprochen zu sein...sollte es bei dem Urteil bleiben, wird man dann wahrscheinlich einfach darauf verzichten, dem Kunden bei der Buchung überhaupt eine Flugzeit zu nennen. Und damit sind wir wieder in den 1990ern angelangt...