Es war einmal ...
Verfasst: Fr 3. Apr 2015, 09:59
Es war einmal ein guter Mensch, der hieß Ralf Grzelka. Bei mehreren Ferienaufenthalten auf Karpathos hatte er die Insel und ihre Menschen ins Herz geschlossen. Angesicht der katastrophalen medizinischen Versorgung beschloss er, der Inselverwaltung einen Krankenwagen zu schenken, den er auf eigene Kosten instandsetzen und komplett überholen ließ. Im November 2011 überführte er den Rettungswagen nach Karpathos. Das Beispiel machte Schule: die Niederländer Miele van der Wegen und Alex van der Wegen spendeten ebenfalls einen Krankenwagen für Karpathos. So weit, so gut.
Der Gemeinderat von Karpathos akzeptiert mit dem Beschluss 287/2011 die Schenkung der beiden Rettungswagen. Mit dem Beschluss 162/2012 des Gemeinderats werden die Rettungswagen dem Gesundheitszentrum Karpathos überlassen. Das Gesundheitszentrum wiederum akzeptiert die Schenkung (Aktenzeichen 1612/30-11-2012) und beauftragt das Krankenhaus Rhodos, dem es unterstellt ist, alles weitere zu veranlassen.
Das Krankenhaus Rhodos erklärt, dass die Ausgabe der Nummernschilder, die Vorführung beim KTEO (dem griechischen TÜV) und weitere verfahrensrechtliche Vorgänge durch die „2. Gesundheitsverwaltung Piräus und Ägäis“ erfolgen werde. So werden die beiden Fahrzeuge nach Piräus gebracht.
Die „2. Gesundheitsverwaltung Piräus und Ägäis“ sieht sich dann aber nicht in der Lage, die notwendigen Zollgebühren zu entrichten. Die Krankenwagen bleiben weiterhin in Piräus.
Der Bürgermeister von Karpathos, Michalis Chaniotis, und einige Abgeordnete des Dodekanes versuchen, Bewegung in die Sache zu bringen. Der Staatssekretär A. Bézas erklärt im November 2013, das Thema sei ihm wohlbekannt aus seinem eigenen Bezirk Thesprotien, aber auch aus anderen Gegenden Griechenlands. Offenbar müssen zuerst die nationalen Zollbestimmungen geändert werden.
Dies geschieht im Februar 2014. Paragraph 10 von Artikel 132 des Gesetzes 2960/2001 („Nationales Zollgesetzbuch“) wird dahingehend abgeändert, dass die PKW-Neuzulassungsgebühren und sonstigen Zollgebühren - mit Ausnahme der Einfuhrzollgebühren und der Mehrwertsteuer - bei Krankenwagen entfallen, wenn diese öffentlichen Krankenhäusern geschenkt werden, sofern das zuständige Ministerium der Schenkung vorher seine Zustimmung erteilt hat.
Im November 2014 schreibt der Bürgermeister von Karpathos, der inzwischen nicht mehr Michalis Chaniotis, sondern Ilias A. Lambros heißt, an den Vorsitzenden der Kommission Sozialer Angelegenheiten des Parlaments und fordert, die „2. Gesundheitsverwaltung Piräus und Ägäis“ solle entweder von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit werden oder die Mehrwertsteuer entrichten, damit die Krankenwagen endlich eingesetzt werden können.
Stattdessen erhält die Gemeinde Karpathos vom „6. Zollamt Piräus“ Zahlungsbescheide (PTP 19/2015/2015 und PTP 20/2015/2015) über Zollgebühren und Strafgebühren wegen Verstoßes gegen zollrechtliche Bestimmungen in Höhe von 33.519,95 Euro. Diesen Betrag kann die Gemeinde Karpathos nicht aufbringen.
Am 27. März 2015 beschließt der Gemeinderat Karpathos auf Empfehlung der Rechtsanwältin Athina Pachou aus Pigadia einstimmig, auf die Auslieferung der beiden Krankenwagen zu verzichten und keine Rechtsmittel gegen die Zahlungsbescheide PTP 19/2015/2015 und PTP 20/2015/2015 einzulegen. Damit gehen gemäß dem nationalen Zollgesetzbuch (Gesetz 2690/2001, Artikel 137c) die beiden Krankenwagen in den Besitz des griechischen Staates über und die Zahlungsbescheide an die Gemeinde Karpathos werden hinfällig.
Möglicherweise wird der griechische Staat, nachdem nun keine Zahlungsforderungen mehr bestehen und er Eigentümer der Krankenwagen ist, diese der Gemeinde Karpathos zukommen lassen. Ob das so ist und wann das geschieht, bleibt abzuwarten.
Ralf Grzelka ist nur ein Jahr nach der Übergabe des Krankenwagens am 10. Oktober 2012 mit 48 Jahren auf seiner geliebten Insel Karpathos gestorben. Jetzt, im Frühjahr 2015, ist der von ihm übergebene Krankenwagen immer noch nicht seiner eigentlichen Bestimmung zugeführt worden.
Was aber ist mit den Menschen von Karpathos? Wenn sie nicht gestorben sind, so leben sie noch heute. Aber nur, wenn sie das Glück hatten, nicht auf einen Krankenwagen angewiesen zu sein ...
Der Gemeinderat von Karpathos akzeptiert mit dem Beschluss 287/2011 die Schenkung der beiden Rettungswagen. Mit dem Beschluss 162/2012 des Gemeinderats werden die Rettungswagen dem Gesundheitszentrum Karpathos überlassen. Das Gesundheitszentrum wiederum akzeptiert die Schenkung (Aktenzeichen 1612/30-11-2012) und beauftragt das Krankenhaus Rhodos, dem es unterstellt ist, alles weitere zu veranlassen.
Das Krankenhaus Rhodos erklärt, dass die Ausgabe der Nummernschilder, die Vorführung beim KTEO (dem griechischen TÜV) und weitere verfahrensrechtliche Vorgänge durch die „2. Gesundheitsverwaltung Piräus und Ägäis“ erfolgen werde. So werden die beiden Fahrzeuge nach Piräus gebracht.
Die „2. Gesundheitsverwaltung Piräus und Ägäis“ sieht sich dann aber nicht in der Lage, die notwendigen Zollgebühren zu entrichten. Die Krankenwagen bleiben weiterhin in Piräus.
Der Bürgermeister von Karpathos, Michalis Chaniotis, und einige Abgeordnete des Dodekanes versuchen, Bewegung in die Sache zu bringen. Der Staatssekretär A. Bézas erklärt im November 2013, das Thema sei ihm wohlbekannt aus seinem eigenen Bezirk Thesprotien, aber auch aus anderen Gegenden Griechenlands. Offenbar müssen zuerst die nationalen Zollbestimmungen geändert werden.
Dies geschieht im Februar 2014. Paragraph 10 von Artikel 132 des Gesetzes 2960/2001 („Nationales Zollgesetzbuch“) wird dahingehend abgeändert, dass die PKW-Neuzulassungsgebühren und sonstigen Zollgebühren - mit Ausnahme der Einfuhrzollgebühren und der Mehrwertsteuer - bei Krankenwagen entfallen, wenn diese öffentlichen Krankenhäusern geschenkt werden, sofern das zuständige Ministerium der Schenkung vorher seine Zustimmung erteilt hat.
Im November 2014 schreibt der Bürgermeister von Karpathos, der inzwischen nicht mehr Michalis Chaniotis, sondern Ilias A. Lambros heißt, an den Vorsitzenden der Kommission Sozialer Angelegenheiten des Parlaments und fordert, die „2. Gesundheitsverwaltung Piräus und Ägäis“ solle entweder von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit werden oder die Mehrwertsteuer entrichten, damit die Krankenwagen endlich eingesetzt werden können.
Stattdessen erhält die Gemeinde Karpathos vom „6. Zollamt Piräus“ Zahlungsbescheide (PTP 19/2015/2015 und PTP 20/2015/2015) über Zollgebühren und Strafgebühren wegen Verstoßes gegen zollrechtliche Bestimmungen in Höhe von 33.519,95 Euro. Diesen Betrag kann die Gemeinde Karpathos nicht aufbringen.
Am 27. März 2015 beschließt der Gemeinderat Karpathos auf Empfehlung der Rechtsanwältin Athina Pachou aus Pigadia einstimmig, auf die Auslieferung der beiden Krankenwagen zu verzichten und keine Rechtsmittel gegen die Zahlungsbescheide PTP 19/2015/2015 und PTP 20/2015/2015 einzulegen. Damit gehen gemäß dem nationalen Zollgesetzbuch (Gesetz 2690/2001, Artikel 137c) die beiden Krankenwagen in den Besitz des griechischen Staates über und die Zahlungsbescheide an die Gemeinde Karpathos werden hinfällig.
Möglicherweise wird der griechische Staat, nachdem nun keine Zahlungsforderungen mehr bestehen und er Eigentümer der Krankenwagen ist, diese der Gemeinde Karpathos zukommen lassen. Ob das so ist und wann das geschieht, bleibt abzuwarten.
Ralf Grzelka ist nur ein Jahr nach der Übergabe des Krankenwagens am 10. Oktober 2012 mit 48 Jahren auf seiner geliebten Insel Karpathos gestorben. Jetzt, im Frühjahr 2015, ist der von ihm übergebene Krankenwagen immer noch nicht seiner eigentlichen Bestimmung zugeführt worden.
Was aber ist mit den Menschen von Karpathos? Wenn sie nicht gestorben sind, so leben sie noch heute. Aber nur, wenn sie das Glück hatten, nicht auf einen Krankenwagen angewiesen zu sein ...